- Gäste in den Hotel- & Restaurantbereichen: Die MNS-Pflicht gilt, wenn Sie nicht sitzen, also am Weg zum Tisch oder WC sind, überall dort, „wo Bewegung ist“.
- Service-Mitarbeiter im Hotel/Restaurant sind mit Mund-Nasen-Schutzmasken ausgestattet
- Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Supermärkte, Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
- in Tankstellen
- in Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten etc.
- Postämtern & Banken
- Öffentlichen Verkehrsmitteln, Taxis & Seilbahnen, Ausflugsschiffe
- bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen